Kosten

Wie teuer ist eigentlich „guter Rat“?

Die Vergütung eines Rechtsanwaltes für anwaltliche Tätigkeiten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Für eine Beratung ohne Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Für Verbraucher sind die Gebühren für eine Beratung, insbesondere für ein erstes Beratungsgespräch der Höhe nach beschränkt.

Vergütungsvereinbarungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung möglich.

In vielen Fällen, insbesondere in zivilrechtlichen Angelegenheiten, richten sich die Gebühren eines Anwalts nach dem Gegenstandswert, der häufig dem Streitwert für ein gerichtliches Verfahren entspricht und im Gerichtskostengesetz geregelt wird.

Sollten Ihre finanziellen Mittel wirklich knapp sein, besteht unter bestimmten Vorraussetzungen ein Anspruch auf Beratungshilfe und/oder Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe.

Informationen hierzu finden Sie z.B auf der Seite des Justizministeriums.