Verkehrsunfallrecht

„Ich bin aber nicht schuld!“, ist häufig der zweite Satz nach: „Ich hatte einen Verkehrsunfall.“, wenn es um die Übernahme eines entsprechenden Mandats geht. Aber ist das überhaupt die entscheidende Frage?

Im Straßenverkehr gilt nach deutschem Recht für Kraftfahrzeuge die Gefährdungshaftung. Das heißt, zunächst einmal muss der Fahrzeughalter für Schäden einstehen, die beim Betrieb seines Kraftfahrzeugs entstanden sind, ohne dass es auf ein Verschulden des Fahrers ankäme. Und überhaupt, haben Sie in der konkreten Verkehrssituation auch wirklich Alles richtig gemacht? Waren Sie der Idealfahrer? Und anderenfalls – welcher Verursachungsbeitrag wiegt schwerer?

Auch bei scheinbar klaren Unfällen treten bisweilen nachträglich unvorhergesehe Fragestellungen auf, weil z.B. der Unfallgegner den Hergang seiner Versicherung anders schildert oder Zeugen das Geschehen abweichend wahrgenommen haben. Auch die Entscheidung über die Alternativen der Regulierung des eingetretenen Schadens ( Reparatur, Ersatzbeschaffung, Abrechnung nach Gutachten ) sollte erst nach rechtlicher Beratung getroffen werden.

Sie sind daher gut beraten, sich bei Verkehrsunfällen frühzeitig rechtlich beraten oder gar vertreten zu lassen.

Sie und ich nehmen uns die Zeit, den Unfallhergang zu erarbeiten und entscheiden dann die weitere Vorgehensweise. Gemeinsam prüfen wir, welche Schäden Ihnen entstanden sind und in welcher Höhe diese ersetzt werden können.

Sollten wir den Unfallgegner oder dessen Haftplflichtversicherung außergerichtlich doch einmal nicht zu 100% überzeugt haben – na gut, dann klären wir die „Schuldfrage“ vor Gericht.